Neuer Erlass für den Bereich Wohnen
23.03.2020
Am 22.3.20 erging eine weitere Verordnung des Landes NRW zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus. Hierin werden Besuche in stationären Wohneinrichtungen wie den Unseren (sog. Besondere Wohnformen) nur noch gestattet, wenn sie der pflegerischen und / oder medizinischen Versorgung dienen. Diesen de facto Besucherstopp setzen wir ab sofort um. Ausnahmen sollen Einrichtungsleitungen nur nach hygienischer Unterweisung ermöglichen, wenn es medizinisch oder ethisch-sozial geboten ist (etwa bei Palliativpatienten). Zuletzt war noch Einzelbesuch, der maximal eine Stunde dauern durfte, gestattet.