Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen

Wir bieten für unsere Kunden eine vielfältige Palette von Produkten und Dienstleistungen an. Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Geschäftsbedingungen zugrunde. Dieses gilt sowohl für unsere gewerblichen Kunden wie auch für Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Etwas anderes gilt nur dann, wenn dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

§ 2 Angebote, Auftragserteilung

Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen oder Aufträge sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie schriftlich bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware oder Erfüllung des Auftrages nachkommen. Mündliche Nebenabreden haben nur Geltung, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

§ 3 Lieferzeit

Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der ggf. vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Zugesicherte Lieferzeiten werden von uns ausdrücklich als solche durch entsprechende Zusätze wie z. B. „zugesichert“, „fix“ o. ä. bezeichnet. Bei von uns ohne Angabe von Zusicherungen angegebenen Lieferterminen behalten wir uns Änderungen vor. Sollte eine Änderung erforderlich werden, werden wir den Käufer hiervon rechtzeitig durch Angabe des geänderten Liefertermins informieren. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand das Werk bis zu ihrem Ablauf verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn wir ihre Überschreitung nicht zu vertreten haben. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist tritt Lieferverzug erst dann ein, wenn der Kunde uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Der Kunde hat auf Verlangen die Lieferung in Teilen abzunehmen und während der Lieferfrist Teile abzurufen. Bleibt der Kunde mit der Abnahme der Lieferungen im Rückstand, so sind wir nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung berechtigt, uns vom Vertrag zu lösen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Käufer ist berechtigt, bereits erhaltene Ware auf eigene Kosten an uns zurück zu schicken, soweit dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist und die zurück geschickten Artikel noch originalgetreu verpackt sind.

§ 4 Versand und Gefahrübergang

Wir teilen dem Käufer rechtzeitig unsere Versandbereitschaft mit. Lieferungen gelten ab Lieferwerk, soweit nichts anderes vereinbart ist. Mit dem Versand ab Werk geht die Gefahr auf den Käufer über. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen. Dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung - gehen zu Lasten des Käufers. Vorstehende Regelung gilt nicht für Leistungen unserer Großküche und für beim Kunden zu erbringende Dienstleistungen. Wir sind berechtigt, unsere Leistungspflichten ruhen zu lassen, wenn unser Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung im Rückstand ist. Wird der Versand ohne unser Verschulden unmöglich, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die Gefahr geht auch dann auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder unser Lager zwecks Versendung verlassen hat. Soweit werkvertragliche Arbeiten am Ort des Bestellers vorgenommen werden, hat dieser alle technischen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Arbeiten verzögerungsund störungsfrei durchgeführt werden können. Kommt der Besteller seinen Pflichten nicht nach, so sind wir nach Ankündigung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die dem Kunden obliegenden Handlungen an seiner Stelle und auf seine Kosten vorzunehmen.

§ 5 Preise und Rücktrittsrecht

Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Leistungen ab Werk und ohne Verpackung. Maßgeblich sind die jeweils bei Auslieferung geltenden Listenpreise, soweit nicht schriftlich Anderes vereinbart ist. Festpreise bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen uns und unseren Kunden. Wir können vom Vertrag zurücktreten, sollten sich durch höhere Gewalt oder sonstige von uns nicht zu vertretenden Umstände unsere Herstellungskosten wesentlich erhöhen und Lieferungen aus unseren Vorräten nicht möglich sein. Nicht zu vertretende Umstände sind Krieg, kriegsähnliche Zustände, Sperrungen von Verkehrswegen, sonstige Behinderungen in der Beförderungen, mangelnde Rohstoffzufuhr, Energiemangel oder Verteuerungen, Streik, Aussperrungen, Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten oder aber eine Erhöhung oder Neueinführung öffentlicher Abgaben o. ä..

§ 6 Zahlungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

Unsere Rechnungen sind ohne Abzug 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen, bei Entgegennahme von Schecks somit erst dann, wenn der Scheck seitens der bezogenen Bank eingelöst worden ist. Der Kunde gerät spätestens dann in Verzug, wenn unsere Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum beglichen worden ist. Wir sind berechtigt, den Kunden auch durch Mahnung zum früheren Zeitpunkt in Verzug zu setzen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Bei unseren gewerblichen Kunden beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Wir sind berechtigt, auch einen höheren Schadensersatz dann zu berechnen, wenn dieser uns entstanden ist. Wenn unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere seine Zahlung einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit unseres Kunden in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wir sind in solchen Fällen auch berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel anzunehmen; soweit wir diese annehmen, erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Unsere gewerblichen Kunden sind zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur dann berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder aber rechtskräftig festgestellt ist.

§ 7 Gewährleistung

Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung richtet sich für unsere Kunden, welche Verbraucher im Sinne des Gesetzes sind, nach den gesetzlichen Vorschriften. Für unsere gewerblichen Kunden gilt ergänzend Folgendes: Unsere gewerblichen Kunden sind verpflichtet, Mängel bzw. Beanstandungen rechtzeitig anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 8 Tagen anzuzeigen. Die Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich dann nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Im Übrigen kann unser Kunde unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen vom Vertrag zurücktreten, falls die Leistung nicht (mehr) erbracht werden kann oder trotz Verstreichens einer Nachfrist unter Ablehnungsandrohung nicht erbracht wird.

§ 8 Schadensersatz

Schadensersatzansprüche aus der Verletzung sonstiger vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten durch uns mit Ausnahme der Fälle des Lieferverzuges und der von uns zu vertretenen Möglichkeiten sind ausgeschlossen, außer wenn die Pflichtverletzung durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen verschuldet worden sind. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir auch bei fahrlässiger Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen. Unsere Haftung ist beschränkt auf Personen- oder Sachschäden. Für entgangenen Gewinn, nicht vorhersehbare Schäden oder Mangelfolgeschäden haften wir nicht. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 % der Vertragssumme dann geltend zu machen, wenn der Vertrag aus Umständen, welche unser Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt wird. Unserem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns ein Schaden in dieser Höhe nicht entstanden ist. Wir können auch einen höheren Schaden geltend machen, wenn dieser entstanden ist.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderung aus der Geschäftsverbindung bleiben die verkauften Produkte unser Eigentum. Der Kunde ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleiben bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrechte bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt zur Sicherung an uns ab. Bei Weiterverkäufen auf Kredit hat sich der Weiterverkäufer gegenüber dem Endabnehmer das Eigentumsrecht vorzubehalten. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. Pfändungen Dritter sind unverzüglich mitzuteilen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes und Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Ausübung des Rücktrittsrechts.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das Amtsgericht Gütersloh oder aber das für Gütersloh zuständige Landgericht. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Für diesen Fall sind die Parteien bemüht, eine Regelung zu finden, welche die wirtschaftlichen Interessen beider Parteien angemessen berücksichtigt.

Stand: Januar 2011