Neuer Erlass des Landes NRW
17.04.2020
Vor wenigen Stunden erging der neue Erlass des Landes NRW, in dem das weitere Vorgehen für Einrichtungen wie wertkreis Gütersloh festgelegt wird. Er sieht u.a. vor:
- Das sog. "Betretungsverbot" bleibt bis zum 4. Mai bestehen
- Die Möglichkeiten der Notbetreuung werden gestärkt.
- Auch dürfen wir Transporte zur Werkstatt unter bestimmten Bedingungen anbieten.
Sollten Betroffenen die tagesstrukturierenden Leistungen der Werkstatt fehlen, melden Sie sich doch bitte unter der 05241 9505 333.
Unsere Kolleg*innen beraten Sie gern, wie es weitergehen kann und welche Möglichkeiten es gibt.
Den Erlass finden Sie hier: https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie